Abmahnungen tragen erste Früchte
Soziale Netzwerke überdenken ihre Datenschutzbestimmungen
Die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) initiierten Unterlassungsverfahren tragen erste Früchte berichtet der Branchennewsletter iBusiness.
Der Bundesverband für Digitale Wirtschaft (BVDW), eine der Interessenvertretungen der Neue Medien-Industrie will einen Deutschen Internet Rat (DIR) gründen, der den Mitgliedern des BVDW bei der Einhaltung der deutschen Datenschutzstandards helfen soll. Die freiwillige Selbstkontrolle soll auf einem noch zu erstellenden Kodex fußen.
Xing hat seine Vertragsbedingungen überarbeitet. Allerdings wurde ich als Nutzer davon noch nicht in Kenntnis gesetzt(?!), liegen die Neuentwürfe noch in der Schublade(?), hier gilt es die Hausarbeiten besser zu machen.
Die VZ-Gruppe, Betreiber von u.a. StudieVZ, und eines der abgemahnten Unternehmen, ist da schon weiter. Ein Manifest wird unter dem Motto »Deine Daten gehören Dir« veröffentlicht. Die Kernaussagen lauten:
- allein der Nutzer entscheidet, wer welche Informationen sehen kann
- personenbezogene Daten liegen auf geschützten Servern und sind von Suchmaschinen nicht einsehbar
- löscht ein Nutzer eigene Inhalte, werden diese überall gelöscht (auch Backups)
- Meldungen über unzulässige Inhalte durch Nutzer wird wirklich nachgegangen
- Nutzerdaten wurden nie und werden nie gehandelt
- das deutsche Datenschutzrecht gilt
Der erste Punkt ist richtig und wichtig und sollte meines Erachtens auch mal gesetzliche Verankerung finden. (also eine Ausweitung des Rechtes über informationelle Selbstbestimmung über die nur personenbezogenen Daten hinaus).
Das personenbezogene Daten nicht von Google und Konsorten auffindbar sein sollten versteht sich irgendwie von selbst. Hier stellt sich die Frage, warum die Nutzer nicht grundsätzlich immer darüber entscheiden dürfen welche von ihnen eingestellte Informationen innerhalb des Netzwerkes verbleiben und welche über Suchmaschinen auffindbar sein sollen.
Zudem ist eine genauere Definition von einem »geschützten Server« wünschenswert, ich wünschte mir ein Zertifikat, dass von Menschen vergeben wird, die auch Plan von der Materie haben, dem Chaos Computer Club zum Beispiel.
Alle anderen Punkte sind löblich aber die Frage nach der Kontrollierbarkeit bleibt bei einer freiwilligen Selbstkontrolle immer bestehen, sonst fangen ehrbare Vorsätze schnell zu müffeln an, wie Gammelfleisch.
Zu hoffen bleibt zum Beispiel im Falle von StudieVZ, dass keine Server oder Backupserver außerhalb von Deutschland stehen, ansonsten greift das deutsche Datenschutzrecht nämlich nicht. Hier sei nur auf die Debatte um EU-Bankdaten und die Swift, Träger des Big Brother Awards 2006, verwiesen.
Kleines Fettnäpfchen am Rande: Das Motto »Deine Daten gehören Dir!« scheint sich die VZ-Gruppe, bzw. die sie betreuende Agentur, bei der Seite Datenschutz ist Bürgerrecht abgeschaut zu haben. Ein Fall fürs Urheberrecht? Nun ja, manche lernen vielleicht einfach etwas langsamer als andere.
Immerhin wurde das Manifest, hier vollständig als PDF zum herunterladen, an viele andere Netzwerkbetreiber gesendet. Markus Berger-de León (VZ-Vorstand) fordert diese auf, sich ebenfalls ihrer Verantwortung zu stellen.
Man selbst nimmt schon mal am Zertivizierungsprozess für Datensicherheit des TÜV Süd teil.
Vielleicht bekommt auch die, in derlei Dingen recht unbedarft agierende, Utopia AG Post vom VZ-Vorstand und überdenkt die eine und andere Formulierung der brandneuen AGB noch ein weiteres mal. Wir würden uns freuen.
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