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Abmahnungen gegen Soziale Netzwerke

Mitwirkende: vzbv
creative commons (by-nc-nd) André Henze

Die Verbraucherzentralen leiten Unterlassungsverfahren gegen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing ein.

Soziale Netzwerke handeln im Guten Willen und für eine bessere Welt. Leicht kommen da die Rechte der einzelnen Nutzer ins Hintertreffen. Wie bei allen Menschen die sich für das richtige und gute einsetzen, ist man von den der Allgemeinheit dienenden Zielen so überzeugt, dass man leicht vergisst denjenigen den rechtlichen Schutz zukommen zu lassen, für die man sich eigentlich stark macht. Daran sind schon ganze politische Systeme kaputt gegangen.

Nun klopfen die Verbraucherzentralen den Betreibern von sozialen Netzwerken auf die Finger. MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing werden Unterlassungsanordnungen zugestellt.
In der Kritik stehen Datenschutzbestimmungen und AGBs der Unternehmen. Speziell das oft allgemein eingeforderte Nutzungsrecht aller eingestellten Daten der Nutzer der Netzwerke steht in der Kritik. Vielmehr sollte bei einer Nutzung durch den Betreiber jeweils im Einzelfall die Erlaubnis zur Nutzung eingeholt werden müssen. Dies macht die Verwendung der Informationen transparent. Die Betreiber Sozialer Netzwerke scheuen den Mehraufwand den ein solches Rechtemanagement mit sich bringen würde, zum Preis der Intransparenz.

Die Verbraucherzentralen machen sich für die Nutzer stark.
Neben den in einer Pressemitteilung bekanntgegebenen Unterlassungverfügungen gegen einige Betreiber Sozialer Netzwerke wird das Projekt »Verbraucherrechte in der digitalen Welt« initiiert, welches Verbraucher bezüglich ihrer Rechte in der virtuellen Welt informieren und Anbieter gleichermaßen kontrollieren soll. Das auf zwei Jahre begrenzten und vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell geförderte Projekt beinhaltet auch das Informationsportal www.surfer-haben-rechte.de, dass eine »intensive Aufklärung der Öffentlichkeit und eine stärkere Sensibilisierung der Nutzer im Umgang mit Angeboten« zum Ziel hat und im Sommer 2009 online geht.

Auch im Sozialen Netzwerk www.utopia.de kam es zu Spannungen die zu regelrechten Sperrungskampagnen kritischer Nutzer ausarteten. Auch die Utopia AG hat in ihrer alten wie neuen AGB eine Klausel zur Einräumung universeller Nutzungsrechte verankert. Und selbstredend ist sie sich bei diesem Verhalten keiner Schuld bewusst. Auf diese Missstände wurde die AG von verschiedenen Utopisten hingewiesen. Einige haben sich abgemeldet, einige wurden hinauskomplimentiert. Allein es besteht Handlungsbedarf. Wenn man nicht auf die eigenen Community hören möchte, braucht es den Verbraucherzentrale-Bundesverband.

Die von den Verbraucherverbänden definierten Mindeststandards sind von der Website des Trans Atlantic Consumer Dialogue als PDF herunterzuladen (engl.).

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